Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchung und Aufenthalt im Landhaus Fröbel.
Landhaus Fröbel
Friedrich-Fröbel-Str. 21
36448 Bad Liebenstein
1. Geltungsbereich
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.
2. Buchung
Die Anfrage über die Website, per E-Mail oder telefonisch ist zunächst unverbindlich. Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Buchungsbestätigung des Vermieters (in der Regel per E-Mail) zustande; erst dann ist die Buchung rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.
3. Aufenthalt
Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungsgegenstände sind vom Gast pfleglich zu behandeln. Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen und die Lichter ausgeschaltet sind.
Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten. Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.
Während des Aufenthaltes gilt die Hausordnung. Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.
4. Zahlung
Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist spätestens am Tag der Anreise in bar zu zahlen. Beide Zahlungen sind auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis sofort nach der Buchungsbestätigung zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 20 Euro an den Gast versendet.
4a. Mehrere Einheiten
Bei gleichzeitiger Buchung von 2 Wohnungen gewähren wir 10 % Rabatt auf beide Einheiten. Bei Buchung des ganzen Hauses (alle 3 Einheiten zzgl. Ganzhaus-Modus) gewähren wir 15 % Rabatt. Der Rabatt wird auf den Aufenthaltspreis vor Aufbettung gewährt und ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar. Maßgeblich ist die durch den Vermieter bestätigte Buchung mit überschneidenden Zeiträumen.
5. Nebenkosten, Reinigung und Kurbeitrag
Die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten und wird nicht gesondert berechnet. Eine Aufbettung der 3. Person kostet 10 € pro Nacht und ist nur in den dafür ausgewiesenen Einheiten möglich. Strom, Wasser, Heizung und WLAN sind im Preis enthalten, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
Bad Liebenstein ist ein staatlich anerkannter Kurort. Ein etwaiger Kur- bzw. Gästebeitrag nach der jeweils gültigen Satzung der Stadt Bad Liebenstein ist - sofern anwendbar - zusätzlich zum Mietpreis zu entrichten. Über die Höhe informieren wir bei der Buchungsbestätigung bzw. vor Ort.
6. Rücktritt und Stornierung durch den Gast
6.1 Der Gast kann jederzeit vor Mietbeginn vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt bedarf der Textform (z. B. E-Mail) und ist an den Vermieter zu richten. Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühr ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
6.2 Tritt der Gast vom Vertrag zurück, reist er nicht an (No-Show) oder bricht er den Aufenthalt vorzeitig ab, schuldet er als pauschalierten Ersatz für entgangenen Mietzins und Aufwand folgende, nach dem Zeitpunkt des Rücktritts gestaffelte Entschädigung - jeweils bezogen auf den Gesamtpreis des Aufenthalts:
- 60 bis 30 Tage vor Anreise: kostenfrei (0 %) der Aufenthaltskosten.
- 29 bis 14 Tage vor Anreise: 30 % der Aufenthaltskosten.
- 13 bis 3 Tage vor Anreise: 50 % der Aufenthaltskosten.
- Bis 2 Tage vor Anreise bzw. bei Nichtanreise: 90 % der Aufenthaltskosten.
6.3 Dem Gast bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Vermieter ist im Gegenzug verpflichtet, sich um eine anderweitige Vermietung der Unterkunft im Stornozeitraum zu bemühen (Schadensminderungspflicht); gelingt eine anderweitige Vermietung, wird das hieraus erzielte Entgelt auf die Stornogebühr angerechnet.
6.4 Der Gast ist berechtigt, einen Ersatzgast zu stellen, der bereit ist, zu den Bedingungen des bestehenden Vertrages einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Ersatzgastes widersprechen, wenn dieser den besonderen Anforderungen des Aufenthalts nicht genügt oder wichtige Gründe entgegenstehen. Tritt ein Ersatzgast ein, haften dieser und der ursprüngliche Gast als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten.
6.5 Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung. Die Kosten hierfür trägt der Gast.
7. Rücktritt durch den Vermieter / Höhere Gewalt
7.1 Der Vermieter kann vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn (a) der Gast trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung mit fälligen Zahlungen in Verzug ist, (b) der Gast bei der Buchung unrichtige oder irreführende Angaben zu wesentlichen Umständen (z. B. zu seiner Person oder zur Zahl und Art der Gäste oder zum Aufenthaltszweck) gemacht hat, oder (c) ein sonstiger wichtiger Grund vorliegt, der dem Vermieter ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht (z. B. erhebliche Verstöße gegen die Hausordnung).
7.2 Wird die Erfüllung des Vertrages durch bei Vertragsschluss nicht vorhersehbare höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Brand-, Wasser- oder schwere Bauschäden am Objekt) erheblich erschwert, gefährdet oder unmöglich, können beide Parteien den Vertrag ganz oder teilweise lösen. Wird der Vertrag aus diesem Grund aufgehoben, erhält der Gast bereits geleistete Zahlungen für nicht in Anspruch genommene Leistungen zurück. Weitergehende Ansprüche - insbesondere auf Ersatz von An-/Abreise-, Hotel- oder sonstigen Folgekosten - sind in diesem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Betreiberwechsel und Einstellung des Angebots
8.1 Bei einem Wechsel des Eigentümers oder Betreibers der Ferienunterkunft ist der Vermieter berechtigt, bestätigte Buchungen mit allen Rechten und Pflichten auf den Nachfolger zu übertragen. Der Gast wird hierüber rechtzeitig informiert. Lehnt der Gast die Übertragung aus wichtigem Grund ab, kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten; bereits geleistete Zahlungen werden vollständig erstattet.
8.2 Sollte die Ferienunterkunft vor dem Aufenthalt dauerhaft nicht mehr angeboten werden (z. B. Verkauf, Nutzungsänderung, dauerhafte Schließung), endet der Vertrag mit der Mitteilung an den Gast. Der Vermieter erstattet sämtliche für den betroffenen Aufenthalt bereits geleisteten Zahlungen unverzüglich und vollständig. Der Vermieter wird sich nach Möglichkeit um den Nachweis einer vergleichbaren Ersatzunterkunft bemühen; eine Verpflichtung hierzu sowie weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nicht, soweit gesetzlich zulässig.
9. Gutscheine
9.1 Ausgestellte Wertgutscheine sind übertragbar und können auf alle Einheiten sowie auf weitere Leistungen des Vermieters angerechnet werden, sofern nicht ausdrücklich anders vermerkt. Maßgeblich ist der jeweils zum Zeitpunkt der Einlösung gültige Preis; eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder eines Restguthabens ist ausgeschlossen.
9.2 Gutscheine sind - soweit auf dem Gutschein kein abweichendes Datum genannt ist - drei Jahre ab Ende des Ausstellungsjahres gültig (§ 195, § 199 BGB). Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden; ein bereits gezahlter Betrag wird in diesem Fall nicht erstattet, soweit gesetzlich zulässig.
9.3 Die Einlösung eines Gutscheins begründet keinen Anspruch auf Verfügbarkeit eines bestimmten Zeitraums; es gelten die allgemeinen Buchungs- und Stornoregelungen dieser AGB. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des Gutscheins wird kein Ersatz geleistet.
10. Haftung
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Vermieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung - insbesondere für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden - auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Haftung für Störungen oder Ausfälle der Wasser-, Strom- oder Internetversorgung sowie für Ereignisse höherer Gewalt ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird keine Haftung übernommen. Für vom Gast vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden haftet der Gast. An- und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung des Gastes. Bei Verlust eines Schlüssels für die Ferienunterkunft wird eine Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens (z. B. Schließanlagenaustausch) bleibt vorbehalten.
11. Schriftform
Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Stand: 06/2026